Bauwerksprüfung

Die RÜV regelt die Überwachung der Stand- und Verkehrssicherheit von Gebäuden, die auch während ihrer Nutzungszeit kontrolliert werden müssen. Eine jährliche Baubegehung nach RBBau stellt hier die Grundvorsorge dar. Je nach baulichem Zustand sind dann weitere Untersuchungen am Gebäude durchzuführen.

Das Prüfen und Überwachen von Ingenieurbauwerken ist durch die DIN 1076 geregelt. Für Ingenieurbauwerke, insbesondere Brückenbauwerke, ist alle 6 Jahre eine Hauptprüfung gefordert. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah zu prüfen. Zwischen den Intervallen der Hauptprüfung ist nach 3 Jahren jeweils eine Einfache Prüfung erforderlich und jährlich eine Sichtprüfung bzw. Begehung.

Zu unseren Leistungen gehören die Durchführung der jeweiligen Bauwerksprüfung sowie das Erstellen von Prüfberichten und Bauwerksbüchern.

Projekte

Projekt: Bauwerksprüfung nach DIN 1072 für die Brücke über die B2 bei Roth-Allersberg

Brückenprüfung Brücke über B2 bei Roth-Allersberg

Projekt: Turnusmäßige Brückenprüfung in Borsdorf nach DIN 1072

Turnusmäßige Brückenprüfung Borsdorf

Bauwerksprüfung einer Mehrzweckhalle

Bauwerksprüfung Gewerbebau